Seit 2013 führt Tschechien ein öffentliches Verzeichnis von Firmen, die in schwerwiegender Weise gegen umsatzsteuerliche Pflichten verstoßen haben: das Register der nespolehliví plátci DPH (unzuverlässigen Umsatzsteuerzahler). Für Einkaufs- und Finanzabteilungen, die mit tschechischen Lieferanten zusammenarbeiten, hat das unmittelbare rechtliche Folgen – unabhängig davon, ob sie selbst ihren Sitz in Tschechien haben.

Rechtsrahmen: § 106a und § 109 des tschechischen Umsatzsteuergesetzes

Das tschechische Umsatzsteuergesetz (Gesetz Nr. 235/2004 Sb.) enthält zwei zentrale Vorschriften:

  • § 106a – ermächtigt das Finanzamt, einem Umsatzsteuerzahler den Status „unzuverlässig“ zuzuerkennen, wenn er in schwerwiegender Weise gegen Pflichten im Zusammenhang mit der Steuerverwaltung verstoßen hat: keine Erklärungen abgegeben, erhebliche Steuerrückstände oder Beteiligung an Umsatzsteuerkarussellen.
  • § 106ab (seit 2017) – erweitert dieses Konzept auf unzuverlässige Personen, also auch auf nicht für die Umsatzsteuer registrierte natürliche oder juristische Personen, die zuvor gegen Vorschriften verstoßen haben.
  • § 109 – die zentrale Haftungsvorschrift: Der Leistungsempfänger haftet gesamtschuldnerisch für die vom Lieferanten nicht abgeführte Umsatzsteuer, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Status gilt mindestens 6 Monate und wird unverzüglich im öffentlichen Register des tschechischen Finanzministeriums unter adisreg.mfcr.cz veröffentlicht.

Wann entsteht Ihre Haftung als Käufer?

Die Haftung nach § 109 entsteht, wenn im Zeitpunkt der Leistung oder Zahlung mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Lieferant steht im Register der unzuverlässigen Zahler.
  • Die Zahlung erfolgt auf ein Bankkonto, das der Lieferant nicht im amtlichen Register der Konten von Umsatzsteuerzahlern gemeldet hat (Steuerportal „Moje daně“).

Eine ordnungsgemäß und vollständig bezahlte Rechnung schützt Sie also nicht automatisch. Die tschechische Finanzverwaltung kann die nicht abgeführte Umsatzsteuer von Ihnen als Käufer einfordern – selbst wenn Sie selbst keinerlei Unregelmäßigkeiten begangen haben.

Wie prüft man den Status eines Lieferanten?

Das amtliche Werkzeug ist das Register des Finanzministeriums unter adisreg.mfcr.cz. Nach Eingabe der Steuernummer (DIČ) oder der Identifikationsnummer der Firma (IČO) erhalten Sie sofort Auskunft über den Zuverlässigkeitsstatus und die gemeldeten Bankkonten des Lieferanten.

Bei einzelnen Abfragen ist das bequem. Problematisch wird es, wenn Einkaufs- oder Buchhaltungsabteilungen Monat für Monat Dutzende oder Hunderte Lieferanten manuell prüfen müssen – jede Lücke bedeutet ein rechtliches Risiko.

Sammelprüfung: Automatisierung im B2B-Einsatz

Wer mit vielen tschechischen Geschäftspartnern zusammenarbeitet, kommt um automatisierte Sammelabfragen nicht herum. Statt jede IČO einzeln zu prüfen, liefert die Anbindung an einen Datendienst das vollständige Prüfergebnis der gesamten Lieferantenliste in einem Durchgang.

Die Firmendatenbank Tschechien von b2bkontakty.pl besteht aus einmaligen Branchenexporten mit verfügbaren Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung und Insolvenz. Umfang und Datenstand bestätigen wir bei der Bestellung. Die Datei aktualisiert sich nicht automatisch; prüfen Sie vor wichtigen Entscheidungen bitte den aktuellen Stand im zuständigen öffentlichen Register. Weitere Informationen: Datenquellen und Methodik.

Praktische Schutzmaßnahmen im Überblick

  1. Vor der ersten Bestellung: DIČ/IČO des Lieferanten im Register der unzuverlässigen Zahler prüfen.
  2. Vor jeder Zahlung: Das Bankkonto auf der Rechnung mit dem amtlich gemeldeten Konto des Lieferanten abgleichen.
  3. Monatliche Sammelprüfung: Die gesamte Liste aktiver Lieferanten erneut prüfen – der Status kann sich jederzeit ändern.
  4. Im Zweifelsfall: die „besondere Form der Steuersicherung“ nutzen (Zahlung auf das Verwahrkonto des Finanzamts) – die gesamtschuldnerische Haftung erlischt dann kraft Gesetzes.

Fazit

Das tschechische System unzuverlässiger Umsatzsteuerzahler verlagert einen Teil der Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften auf den Käufer. Wer in Tschechien einkauft, ohne regelmäßig zu prüfen, ob seine Lieferanten in diesem Verzeichnis stehen, geht ein vermeidbares Haftungsrisiko ein. Automatisierte, datengestützte Prüfprozesse sind die wirksamste Lösung – und in jedem Fall günstiger als ein späterer Streit mit der Finanzverwaltung. Weitere öffentliche Quellen zur Prüfung von Geschäftspartnern stellt der Artikel ARES, Insolvenzregister und Vertragsregister: ein Leitfaden zu den öffentlichen Registern Tschechiens vor.