Wer tschechische Firmen als Kunden oder Partner gewinnen möchte, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Welche Form der Kontaktaufnahme ist erlaubt? Die DSGVO ist kein generelles Verbot, Firmen anzusprechen, mit denen man bisher keinen Kontakt hatte – zusammen mit dem tschechischen Recht und, für Absender aus Polen, dem polnischen Gesetz über elektronische Kommunikation zieht sie aber klare Grenzen. Besonders streng sind die Regeln für E-Mails.

Firmendaten und personenbezogene Daten

Die DSGVO schützt natürliche Personen, nicht juristische Personen. Firmenname, tschechische Identifikationsnummer (IČO), Sitz und allgemeine Kontaktdaten einer Gesellschaft, wie sie im Handelsregister oder in ARES stehen, sind daher grundsätzlich keine personenbezogenen Daten.

Anders bei namentlich genannten Personen: Die Adresse jan.novak@firma.cz ist auch im B2B-Kontext ein personenbezogenes Datum. Dasselbe gilt für Einzelunternehmer: Vor- und Nachname, Geschäftsadresse – oft identisch mit der Wohnadresse – und Telefonnummer identifizieren eine natürliche Person.

Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage

Wer personenbezogene Daten zur Kontaktaufnahme verarbeitet, stützt sich meist auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Erwägungsgrund 47 erkennt an, dass Direktwerbung ein berechtigtes Interesse darstellen kann. Die Verarbeitung muss jedoch einen dreistufigen Test bestehen:

  • Zweck: Verfolgen Sie ein echtes, konkretes wirtschaftliches Interesse, zum Beispiel ein passendes Angebot für eine klar definierte Zielgruppe?
  • Erforderlichkeit: Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten dafür tatsächlich nötig?
  • Interessenabwägung: Überwiegt Ihr Interesse die Rechte und vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person?

Das Ergebnis sollte man in einer Interessenabwägung dokumentieren. Je besser der Kontakt gewählt ist – richtige Branche, richtige Region, passendes Angebot –, desto größer die Chance, dass er den Test besteht. Wurden die Daten nicht direkt bei den betroffenen Personen erhoben, müssen Sie ihnen gegenüber außerdem die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO erfüllen und einen Widerspruch nach Art. 21 DSGVO unverzüglich beachten.

E-Mail-Marketing: in Tschechien nur mit Einwilligung

Neben der DSGVO gilt in Tschechien das Gesetz Nr. 480/2004 Sb. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft, das die europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation umsetzt. Nach dessen § 7 ist die Übermittlung kommerzieller Kommunikation auf elektronischem Weg grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig. Eine Ausnahme gilt für eigene Kunden: Wer eine E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten hat, darf für eigene ähnliche Produkte werben, sofern der Empfänger dem jederzeit auf einfache Weise widersprechen kann.

Nach Auslegung der tschechischen Datenschutzbehörde ÚOOÚ gilt die Einwilligungspflicht auch für Firmen sowie für allgemeine Adressen wie info@firma.cz. Eine öffentlich zugängliche Adresse ist keine Einwilligung.

Absender aus Polen müssen zudem polnisches Recht beachten: Seit dem 10. November 2024 gilt Art. 398 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 über elektronische Kommunikation (Prawo komunikacji elektronicznej) (Dz.U. 2024 Pos. 1221). Er verbietet die Nutzung automatischer Anrufsysteme und von Telekommunikationsendgeräten, also u. a. Telefon, E-Mail und SMS, zur Übermittlung kommerzieller Informationen, einschließlich Direktmarketing, an Teilnehmer oder Endnutzer, sofern diese nicht zuvor eingewilligt haben. Die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen Verbrauchern und Unternehmern und betrifft daher auch den B2B-Kontakt. Der frühere Art. 10 des Gesetzes über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen wurde zum selben Tag aufgehoben.

Telefon und Post

  • Telefon: In Tschechien sind die Regeln für Anrufe bei Firmen weniger streng als bei E-Mails, doch die DSGVO greift, sobald Sie mit Daten natürlicher Personen arbeiten. Für Absender aus Polen gilt Art. 398 des polnischen Gesetzes über elektronische Kommunikation: Direktmarketing per Telefon erfordert, auch gegenüber Firmen, eine vorherige Einwilligung.
  • Post: Briefpost an Firmenadressen ist rechtlich der am wenigsten heikle Kanal – Art. 398 des polnischen Gesetzes über elektronische Kommunikation nennt herkömmliche Sendungen nicht, es gilt jedoch die DSGVO, einschließlich des Widerspruchsrechts (Art. 21). Wer widerspricht, erhält keine weiteren Briefe.

Praktische Regeln für jede Kontaktaufnahme

  • Relevanz zuerst: Sprechen Sie nur Firmen an, für die Ihr Angebot objektiv sinnvoll ist.
  • Quelle offenlegen: Geben Sie an, woher der Kontakt stammt, zum Beispiel aus einem öffentlichen Register.
  • Widerspruch respektieren: Führen Sie eine Sperrliste und gleichen Sie jede neue Liste damit ab.
  • Keine Irreführung: Absender und Zweck des Kontakts müssen klar erkennbar sein.
  • Dokumentation: Halten Sie fest, warum in Ihrem Fall das berechtigte Interesse überwiegt.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im konkreten Fall bitte an einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.

B2B-Kontakt und DSGVO schließen sich nicht aus. Entscheidend sind ein präzise definiertes Segment, der richtige Kanal und die Beachtung von Widersprüchen. Wie man ein solches Segment aufbaut, beschreibt der Artikel So finden Sie B2B-Kontakte zu tschechischen Firmen; Umfang und Stand der tschechischen Daten zeigt die Seite Firmendatenbank Tschechien.