Wer in Polen nach einer „kostenlosen Firmendatenbank“ sucht, landet meist bei Verzeichnissen voller Werbung. Dabei führt der Staat kostenlose und öffentliche Firmenregister. Man muss nur wissen, welches Register was enthält, wie man darauf zugreift, unter welchen Bedingungen man die Daten nutzen darf und wo seine Möglichkeiten enden.
Drei Register im Überblick
Die Tabelle lässt sich seitlich scrollen.
| Register | Wen es erfasst | Maschineller Zugang | Suche nach Branche und Region |
|---|---|---|---|
| CEIDG | natürliche Personen mit Geschäftstätigkeit, Gesellschafter von Gesellschaften bürgerlichen Rechts | API des Data Warehouse, nach Kontoeinrichtung | ja – PKD, Woiwodschaft, Landkreis, Gemeinde, Status |
| KRS | Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen | offene API, ohne Schlüssel | nein – nur über die KRS-Nummer |
| REGON | Einheiten der Volkswirtschaft, darunter Behörden, Wohnungseigentümergemeinschaften und landwirtschaftliche Einzelbetriebe | API BIR1, nach Erhalt eines Schlüssels | nein – nur über REGON, NIP oder KRS |
CEIDG: das einzige Register mit Branchenfilter
Das Zentralverzeichnis und Informationssystem über die Gewerbetätigkeit (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, CEIDG) erfasst Unternehmer, die natürliche Personen sind. Einen einzelnen Eintrag prüfen Sie in der Suche auf Biznes.gov.pl. Für den Abruf vieler Einträge dient das CEIDG-Data-Warehouse (Hurtownia danych CEIDG): Man braucht ein Konto auf Biznes.gov.pl, muss einen Zugangsantrag ausfüllen und eine Erklärung zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten akzeptieren; die Anmeldung erfolgt über das Profil Zaufany (polnische elektronische Identität), und nach der Registrierung erhält man einen Schlüssel für die API.
Laut Dokumentation der API in Version 3 lässt sich die Firmenliste u. a. nach PKD-Code, Woiwodschaft, Landkreis, Gemeinde, Ort und Status des Eintrags filtern. Die Antwort enthält Name, NIP, REGON, Geschäftsadresse, Daten und PKD-Codes, in den Details des Eintrags außerdem Telefon, E-Mail und Website – aber nur, wenn der Unternehmer sie im Antrag angegeben hat (Art. 5 des CEIDG-Gesetzes spricht von Kontaktdaten, „sofern diese Daten gemeldet wurden“). Ein Teil der Einträge enthält also keine Kontaktdaten.
Es gibt drei Einschränkungen. Die Schnittstelle hat ein Abfragelimit – die aktuelle Dokumentation nennt 1000 Anfragen in 60 Minuten –, das Zusammentragen eines größeren Datensatzes dauert also. Man braucht einen Entwickler oder ein fertiges Werkzeug. Und vor allem: Das CEIDG erfasst natürliche Personen, es enthält also keine GmbHs (sp. z o.o.), Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften.
KRS: offene API, aber ohne Suche
Das Landesgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS) ist das Register der Gesellschaften und Organisationen. Das Justizministerium stellt eine Suchmaske bereit sowie eine offene Schnittstelle unter api-krs.ms.gov.pl, die – wie wir am 11.10.2026 geprüft haben – ohne Registrierung und Schlüssel einen aktuellen oder vollständigen Auszug im JSON-Format liefert. Außerdem gibt es ein Bulletin: eine Liste der KRS-Nummern, unter denen an einem bestimmten Tag eine Eintragung vorgenommen wurde.
Der Haken: Den Auszug ruft man über die KRS-Nummer ab. Die Schnittstelle beantwortet keine Frage wie „Zeige Baugesellschaften aus dem Landkreis Piaseczno“. Um eine Branchenliste zu erstellen, muss man die Nummern zunächst irgendwoher beschaffen – oder alles herunterladen und selbst nach Unternehmensgegenstand filtern. Eine Telefonnummer steht im Auszug nicht. Kostenlos verfügbar sind dagegen die Jahresabschlüsse der Gesellschaften im Finanzdokumenten-Browser.
REGON: das umfassendste Register, aber nur zum Prüfen
Das vom Statistischen Hauptamt (GUS) geführte REGON-Register hat den größten Umfang: Es umfasst Firmen, Behörden, Schulen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Personen mit landwirtschaftlichem Einzelbetrieb. Im Dezember 2025 zählte es rund 5,44 Mio. Einheiten. Die Suchmaske ist öffentlich, und der Webdienst BIR1 ist – nach Angaben des GUS – auch für kommerzielle Nutzer kostenlos. Den Benutzerschlüssel erhält man nach einer Anmeldung per E-Mail.
BIR1 sucht jedoch ausschließlich über eine Kennnummer: REGON, NIP oder KRS. Es ist ein Werkzeug zur Prüfung und Ergänzung der Daten von Firmen, die Sie bereits kennen – nicht zum Aufbau einer Liste von Grund auf.
Darf man diese Daten weiterverwenden?
Die Register sind öffentlich, aber „öffentlich“ heißt nicht „ohne Bedingungen“. Den Rahmen setzen Gesetze, nicht die Nutzungsbedingungen von Websites:
- CEIDG. Die vom CEIDG bereitgestellten Daten und Informationen sind öffentlich, und jeder hat ein Recht auf Zugang (Art. 45 des CEIDG-Gesetzes). Die Bereitstellung auf anderem Weg als über die Website – also über die Schnittstelle – ist kostenlos, erfolgt aber nach Festlegung der Bedingungen mit dem für Wirtschaft zuständigen Minister; für die Weiterverwendung so bereitgestellter Daten gilt das Gesetz über offene Daten (Art. 47).
- KRS. Die Zentrale Information stellt aktuelle und vollständige Informationen über die eingetragenen Einheiten kostenlos im Netz bereit (Art. 4 Abs. 4a des KRS-Gesetzes). Die Daten werden zur Weiterverwendung unter Beachtung des Gesetzes über offene Daten übermittelt, auch über eine API (Art. 4b).
- REGON. Das Register ist öffentlich (Art. 45 des Gesetzes über die amtliche Statistik); für die Weiterverwendung von Daten aus amtlichen Registern gilt das Gesetz über offene Daten (Art. 49a). Der GUS gibt auf der Seite des Dienstes BIR1 an, dass Dienst und Daten kostenlos bereitgestellt werden, und legt Abfragelimits fest.
- Gesetz über offene Daten. Das Gesetz vom 11. August 2021 gibt jedem das Recht auf Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Art. 5), schränkt es aber u. a. wegen der Privatsphäre natürlicher Personen und des Schutzes personenbezogener Daten ein (Art. 6 Abs. 2) und lässt die Datenschutzvorschriften unberührt (Art. 7 Abs. 2). Die bereitstellende Stelle kann Bedingungen festlegen, z. B. die Pflicht zur Angabe von Quelle und Zeitpunkt der Datengewinnung (Art. 15).
In der Praxis: Daten von Gesellschaften abzurufen und in der eigenen Analyse zu nutzen, wirft kaum Bedenken auf. Bei Daten von Einzelunternehmern – und das ist das gesamte CEIDG – braucht man eine eigene Rechtsgrundlage nach der DSGVO, muss die Informationspflicht erfüllen und Widersprüche beachten. Dies ist eine Erläuterung der Vorschriften, keine Rechtsberatung.
Was in keinem der Register steht
- Vollständige Kontaktdaten. Telefon und Website-Adresse stehen im CEIDG nur, wenn der Unternehmer sie gemeldet hat; im KRS gibt es keine Telefonnummer.
- Eine Liste für alle Rechtsformen. Einzelunternehmen stehen im CEIDG, Gesellschaften im KRS; verbunden werden sie erst im REGON, das sich nicht nach Branche durchsuchen lässt.
- Eine einfache Angabe zur Unternehmensgröße. Einen Anhaltspunkt liefern die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die man gesondert durchsehen muss.
- Eine fertige Datei. Alle drei Quellen erfordern Arbeit: Abfragen, Verknüpfen über die NIP, Entfernen von Dubletten.
Wann die Register reichen und wann nicht
Die Register reichen völlig aus, wenn Sie einen Geschäftspartner prüfen, die Daten einiger Dutzend bekannter Firmen ergänzen oder eine Liste von Einzelunternehmen aus einem Landkreis brauchen und jemanden haben, der die API bedient. Sie reichen nicht mehr, wenn eine Liste verschiedener Rechtsformen einer Branche zusammen mit öffentlich angegebenen Kontakten benötigt wird.
Wir bauen die Firmendatenbank Polen aus anderen Quellen auf – Firmenverzeichnissen, Karten und Berufsverzeichnissen – und deshalb hat sie andere Vor- und Nachteile: mehr Telefonnummern und Websites, aber unvollständige NIP-Nummern und eine Abdeckung, die sich zwischen den Woiwodschaften unterscheidet (die meisten Datensätze unserer eigenen Datenbank stammen aus der Woiwodschaft Masowien). Das beschreiben wir offen in der Methodik. Bevor Sie etwas kaufen, lohnt sich auch ein Blick auf worauf man beim Kauf einer Firmendatenbank achten sollte.
Häufige Fragen
Kann man aus dem CEIDG die gesamte Firmendatenbank nach Excel herunterladen?
Nicht mit einem Klick. Die Suchmaske zeigt einzelne Einträge, und das CEIDG-Data-Warehouse (Hurtownia danych CEIDG) stellt die Daten nach Kontoeinrichtung über eine API bereit – laut Dokumentation mit einem Limit von 1000 Anfragen pro 60 Minuten. Die Datei muss man selbst erstellen, mit einem Programm, das die Schnittstelle abfragt.
Stehen im KRS Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Gesellschaften?
Telefonnummern nicht. Der KRS-Auszug enthält Registerdaten: Name, Sitz und Adresse, NIP, REGON, Organe, Kapital und Unternehmensgegenstand. Das Gesetz sieht die Eintragung der Website-Adresse und der E-Mail-Adresse vor, sofern die Einheit sie hat; eine Telefonnummer nennt es unter den Registerdaten nicht.
Dürfen kostenlose Registerdaten für Marketing verwendet werden?
Die Öffentlichkeit der Daten hebt andere Vorschriften nicht auf. Das polnische Gesetz über offene Daten stellt klar, dass das Recht auf Weiterverwendung aus Gründen des Datenschutzes eingeschränkt ist, und Daten von Einzelunternehmern sind personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO. Die Übermittlung kommerzieller Informationen per E-Mail oder Telefon erfordert zudem die vorherige Einwilligung des Empfängers (Art. 398 des polnischen Gesetzes über elektronische Kommunikation).
Warum eine Firmendatenbank kaufen, wenn die Register kostenlos sind?
Die Register beantworten die Frage „Wer ist diese Firma?“. Sie beantworten nicht die Frage „Welche Firmen dieser Branche in diesem Landkreis haben eine öffentlich angegebene Telefonnummer?“. Man kauft also nicht die Daten selbst, sondern deren Erhebung, Verknüpfung und Auswahl – oder man erledigt das mit eigenen Kräften.
Informationsstand: 11.10.2026. Zugangsregeln und Limits der Schnittstellen legen deren Betreiber fest, sie können sich ändern; prüfen Sie vor dem Aufbau einer eigenen Lösung bitte die aktuelle Dokumentation.